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Belegkrankenhaus

Ein Krankenhaus , welches in den Krankenhausbedarfsplan des jeweiligen Bundeslandes aufgenommen ist, kann gewährleisten, dass die gesetzlich versicherten Patienten stationär behandelt werden können ohne zusätzliche Kosten (außer natürlich der gesetzlich geregelten Zuzahlung).

Je nach Größe und Umfang eines Krankenhauses gibt es unterschiedliche Versorgungsstufen:
     - Hauptabteilungen (hier arbeiten Ärzte im Angestelltenverhältnis)

     - Mischabteilungen (hier arbeiten Angestellte und Belegärzte)
     - Belegabteilungen (Belegkrankenhaus - hier arbeiten Belegärzte)

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