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Geschäftsausstattung
 

Betriebs- und Geschäftsausstattung (kurz BGA) ist ein Begriff aus dem industriellen Rechnungswesen. Betriebs- und Geschäftsausstattung wird als Vermögensposten im ersten Teil (A. Vermögen – I. Anlagevermögen) des Bestandsverzeichnisses (= Inventar) aufgeführt. Darunter fallen Ausstattungen, die der langfristigen Betriebsbereitschaft des Unternehmens dienen, beispielsweise Schreibmaschinen oder Hubwagen.

Im Bestandsverzeichnis = Inventar wird die Betriebs- und Geschäftsausstattung je nach Grad der Liquidität (Flüssigkeit) zu den anderen Vermögensposten unter I. Anlagevermögen eingeordnet. Grad der Liquidität (Flüssigkeit) bedeutet, wie schnell sich der Vermögensposten in Geld umsetzen lässt. D.h. Gebäude sind weniger liquide und werden als Erstes aufgeführt. Posten, die bereits liquide sind, wie beispielsweise Bargeld, werden nachfolgend aufgeführt.

 

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